Weniger ist mehr – ist doch logo
Die neue Dachmarke verbindet Vertrauen und Dynamik in drei Buchstaben. Mit dem neuen Logo wird vieles einfacher, fokussierter und flexibler. Das Logo kann mit oder ohne Standortbezeichnung verwendet werden und ist in Form und Proportionen klar festgelegt. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Angaben zum Umgang mit der neuen Marke. Die hier formulierten Guidelines gelten sowohl für das Dachmarkenlogo als auch für die Logovarianten mit Standortbezeichnung (Aarau, Zofingen) oder für das Logo KSA Gruppe.
Kommt das Logo auf Weiss zum Einsatz, so dürfen nur die KSA-Farben Blau, Mittelblau, Dunkelblau, Anthrazit, Grau, Hellbraun und Schwarz angewendet werden. Die Farbe KSA-Blau gilt als neue Hauptfarbe (z.B. auf Briefschaften). Bietet die Farbe KSA-Blau einmal zu wenig Kontrast, so helfen die beiden dunklen Blautöne KSA-Mittelblau und KSA-Dunkelblau für eine bessere Fernwirkung. Die Einschränkung auf diese sieben Farbtöne soll verhindern, dass das Erscheinungsbild der Marke auf Weiss zu bunt wird (z.B. ein hellgrünes oder rotes Logo auf Weiss ist nicht erlaubt). Im Abschnitt «Logo in Anwendung auf Farbe» erfahren Sie mehr über die bunte Vielfältigkeit des neuen Brandings – dort gibt es sogar ein Logo in Rosa. Textelemente, zum Beispiel innerhalb einer Broschüre, können auch in einer der anderen 16 Brandfarben erscheinen (mit Ausnahmen bezüglich Kontrast). Auf Anwendungen hat das KSA-Logo immer die gleiche Farbe wie die Headline. Idealerweise werden nicht mehr als zwei Farben miteinander kombiniert. Eine dritte Farbe kann für Auszeichnungen verwendet werden. Die Brandfarben werden immer mit einer Deckkraft von 100% angewendet und dürfen nicht aufgerastert werden (Ausnahme: Farbfläche auf Bild, siehe Layoutsystem). Für die Wahl der Farbkombinationen auf Weiss sowie Hinweise zu Ausnahmen dient das Dokument «Farbkombinationen auf Weiss».
Mit der neuen Farbpalette bekommt der KSA-Markenauftritt eine ganz neue Lebendigkeit. Wird eine farbige Fläche als Hintergrund in der Gestaltung verwendet, so kann das Logo in Weiss, Schwarz oder einer der 16 Brandfarben darauf angewendet werden. Je nach Hintergrundfarbe gibt es dabei mögliche Farbkombinationen und Farben, welche in dieser Kombination ausgeschlossen sind (siehe Downloadbox). Auf Anwendungen hat das KSA-Logo immer die gleiche Farbe wie die Headline. Idealerweise werden nicht mehr als zwei Farben miteinander kombiniert. Eine dritte Farbe kann für Auszeichnungen verwendet werden. Ist der Hintergrund also zum Beispiel in der Farbe KSA-Dunkelgrün, kann die Headline beispielsweise in der Farbe KSA-Rosa dargestellt werden, das KSA-Logo wäre dementsprechend dann auch rosa. Beim Umgang mit den Farben ist darauf zu achten, dass eine gute Lesbarkeit (Vorsicht bei kleinen, feinen Textelementen) bzw. ein guter Kontrast zwischen den Farben besteht. Hellblau auf Grau wäre also keine empfohlene Wahl. Die Brandfarben werden immer mit einer Deckkraft von 100% angewendet und dürfen nicht aufgerastert werden (Ausnahme: Farbfläche auf Bild, siehe Layoutsystem). Für die Wahl der Farbkombinationen auf Farbe sowie Hinweise zu Ausnahmen dient das Dokument «Farbkombinationen auf Farbe».
Das einfarbige Logo existiert in Schwarz und Weiss und kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine farbige Umsetzung nicht möglich ist oder das einfarbige Logo auf Schwarz/Weiss oder auf einen Hintergrund in einer KSA-Brandfarbe passt. Wirkt das schwarze Logo zu hart, kann dieses auch in der Farbe KSA-Anthrazit dargestellt werden. Schwarz wird immer mit einer Deckkraft von 100% angewendet und darf nicht aufgerastert werden.
Das KSA-Logo hat einen fest definierten Schutzraum. Darunter versteht sich, dass der Abstand zum Logo von anderen Gestaltungselementen, wie Subbrands, Bilder oder Texte, sowie auch der Abstand zum Formatrand immer klar gegeben ist. Der Schutzraum beträgt auf allen Seiten des Logos eine ganze Logohöhe (X-Wert, Abbildung rechts). Dieser X-Wert kann je nach Format und entsprechender Logogrösse unterschiedlich gross sein (siehe Logogrössen). In Ausnahmefällen (kleine, schmale Formate) kann der Abstand zum Logo auf den Mindestabstand von einer halben Logohöhe reduziert werden (Abbildung links). Einzig die Standortbezeichnungen stehen noch näher zum KSA-Schriftzug, dieser Abstand ist aber klar als feste Logovariante angelegt und ist einzig für die Anwendung mit einer Standortbezeichnung reserviert.
Für das Logo mit der Standortbezeichnung Kantonsspital Aarau gibt es jeweils zwei Anwendungsvarianten. Die Standortbezeichnung kann unter dem KSA-Schriftzug stehen (Logo hoch) oder rechts davon (Logo quer). Der Abstand der Standortbezeichnung zum KSA-Schriftzug sowie auch die Grösse der Standortbezeichnung sind fest definiert und dürfen nicht verändert werden. Die Varianten hoch und quer existieren als einzelne Logos. Die Standortbezeichnung hat immer die gleiche Farbe wie der KSA-Schriftzug und wird nie allein dargestellt.
Für das Logo mit der Standortbezeichnung Bahnhof Aarau gibt es jeweils zwei Anwendungsvarianten. Die Standortbezeichnung kann unter dem KSA-Schriftzug stehen (Logo hoch) oder rechts davon (Logo quer). Der Abstand der Standortbezeichnung zum KSA-Schriftzug sowie auch die Grösse der Standortbezeichnung sind fest definiert und dürfen nicht verändert werden. Die Varianten hoch und quer existieren als einzelne Logos. Die Standortbezeichnung hat immer die gleiche Farbe wie der KSA-Schriftzug und wird nie allein dargestellt.
Für das Logo mit der Standortbezeichnung Praxiszentrum Bahnhof Aarau gibt es jeweils zwei Anwendungsvarianten. Die Standortbezeichnung kann unter dem KSA-Schriftzug stehen (Logo hoch) oder rechts davon (Logo quer). Der Abstand der Standortbezeichnung zum KSA-Schriftzug sowie auch die Grösse der Standortbezeichnung sind fest definiert und dürfen nicht verändert werden. Die Varianten hoch und quer existieren als einzelne Logos. Die Standortbezeichnung hat immer die gleiche Farbe wie der KSA-Schriftzug und wird nie allein dargestellt.
Für das Logo mit der Standortbezeichnung Spital Zofingen gibt es jeweils zwei Anwendungsvarianten. Die Standortbezeichnung kann unter dem KSA-Schriftzug stehen (Logo hoch) oder rechts davon (Logo quer). Der Abstand der Standortbezeichnung zum KSA-Schriftzug sowie auch die Grösse der Standortbezeichnung sind fest definiert und dürfen nicht verändert werden. Die Varianten hoch und quer existieren als einzelne Logos. Die Standortbezeichnung hat immer die gleiche Farbe wie der KSA-Schriftzug und wird nie allein dargestellt.
Es ist zu beachten, dass für das Logo Kinderspital Aarau andere Farben zur Anwendung kommen (siehe Farben Kinderspital). Das Logoblau unterscheidet sich dementsprechend zum Standard-KSA-Blau. Für das Logo mit der Standortbezeichnung Kinderspital Aarau gibt es jeweils zwei Anwendungsvarianten. Die Standortbezeichnung kann unter dem KSA-Schriftzug stehen (Logo hoch) oder rechts davon (Logo quer). Der Abstand der Standortbezeichnung zum KSA-Schriftzug sowie auch die Grösse der Standortbezeichnung sind fest definiert und dürfen nicht verändert werden. Die Varianten hoch und quer existieren als einzelne Logos. Die Standortbezeichnung hat immer die gleiche Farbe wie der KSA-Schriftzug und wird nie allein dargestellt.
Für das Logo mit der Standortbezeichnung Lenzburg gibt es jeweils zwei Anwendungsvarianten. Die Standortbezeichnung kann unter dem KSA-Schriftzug stehen (Logo hoch) oder rechts davon (Logo quer). Der Abstand der Standortbezeichnung zum KSA-Schriftzug sowie auch die Grösse der Standortbezeichnung sind fest definiert und dürfen nicht verändert werden. Die Varianten hoch und quer existieren als einzelne Logos. Die Standortbezeichnung hat immer die gleiche Farbe wie der KSA-Schriftzug und wird nie allein dargestellt.
Für das Logo mit der Standortbezeichnung Praxiszentrum Lenzburg gibt es jeweils zwei Anwendungsvarianten. Die Standortbezeichnung kann unter dem KSA-Schriftzug stehen (Logo hoch) oder rechts davon (Logo quer). Der Abstand der Standortbezeichnung zum KSA-Schriftzug sowie auch die Grösse der Standortbezeichnung sind fest definiert und dürfen nicht verändert werden. Die Varianten hoch und quer existieren als einzelne Logos. Die Standortbezeichnung hat immer die gleiche Farbe wie der KSA-Schriftzug und wird nie allein dargestellt.
Für das Logo mit der Klinikbezeichnung Frauenklinik KSA Kantonsspital Aarau gibt es eine Anwendungsvariante. Die Klinikbezeichnung wird neben dem KSA-Schriftzug dargestellt. Der Abstand der Klinikbezeichnung zum KSA-Schriftzug sowie auch die Grösse der Klinikbezeichnung sind fest definiert und dürfen nicht verändert werden. Die Klinikbezeichnung hat immer die gleiche Farbe wie der KSA-Schriftzug und wird nie allein dargestellt.
Umsetzungen mit dem Label «approved by Swiss Olympic»
Swiss Olympic zeichnet die KSA Sportmedizin aus: Das KSA Zentrum für Sportmedizin ist neu «Sport Medical Base approved by Swiss Olympic»
Dem Zentrum für Sportmedizin des KSA Aarau wurde vom Exekutivrat von Swiss Olympic das Label «Sport Medical Base approved by Swiss Olympic» verliehen. Durch das hohe Qualitätslevel am KSA können Sportlerinnen und Sportler sowohl medizinisch als auch physiotherapeutisch erstklassig betreut und behandelt werden.
Für Umsetzungen mit dem Label «approved by Swiss Olympic» gibt es ein paar Designvorgaben zu beachten. Das Label tritt immer zusammen mit dem KSA Logo Zentrum für Sportmedizin als Absender auf (Medical Base). Die Grössenverhältnisse und Abstände von KSA Logo und Label sind fest definiert und dürfen nicht verändert werden (Logokombination). Bei der Gestaltung von Werbemitteln gelten die gleichen Layoutregeln und Logogrössen, wie beim ganzen KSA Markenauftritt. Die Logokombination darf in allen Ecken des Formates platziert werden, wobei das KSA Logo immer aussen am Satzspiegel ausgerichtet ist. Die Varianten und Ausrichtungen sind in unten abgebildeten Beispiel dargestellt und stehen als PDF und EPS-Dateien zum Herunterladen bereit. Das Logo KSA Zentrum für Sportmedizin besteht auch als einzelne Datei in allen Brandfarben und kann auch ohne das Label verwendet werden. Wenn immer möglich wird die 4-farbige Logovariante eingesetzt (auf weissem oder hellem Hintergrund). Ansonsten stehen die Farbversionen 1-farbig Schwarz oder Weiss und die 2-farbige Version mit einer KSA Brandfarbe und Weiss zur Verfügung. Bitte lassen Sie die Umsetzungen von der Abteilung Marketing und Kommunikation freigeben.
Für das Logo mit der Funktionsbezeichnung Zentrum für Sportmedizin gibt es jeweils zwei Anwendungsvarianten. Die Funktionsbezeichnung kann unter dem KSA-Schriftzug stehen (Logo hoch) oder rechts davon (Logo quer). Der Abstand der Funktionsbezeichnung zum KSA-Schriftzug sowie auch die Grösse der Funktionsbezeichnung sind fest definiert und dürfen nicht verändert werden. Die Varianten hoch und quer existieren als einzelne Logos. Die Funktionsbezeichnung hat immer die gleiche Farbe wie der KSA-Schriftzug und wird nie allein dargestellt.
Das KSA-Logo darf in seiner Form und in seinen Proportionen nicht verändert werden. Die Schriften für den KSA-Schriftzug sowie jene für die Standortbezeichnungen sind fest definiert und dürfen nicht durch andere Schriften ersetzt werden. Die Buchstaben KSA dürfen keinen anderen Abstand zueinander haben als in der festgelegten Logoversion. Das KSA-Logo darf nicht schräg dargestellt werden und steht grundsätzlich waagrecht. In Ausnahmefällen auf schmalen Formaten (z.B. auf Fahnen) ist die Darstellung mit 90-Grad-Linksdrehung erlaubt (siehe Logo hochgestellt). Die einzelnen Buchstaben im KSA-Schriftzug dürfen keine unterschiedlichen Farben haben. Das Logo ist nie Bestandteil einer Headline bzw. eines Textes. Standortbezeichnungen dürfen nicht durch andere Begriffe ersetzt werden. Standortbezeichnungen dürfen keine andere Farbe haben als der KSA-Schriftzug und werden nie anders zum Logo platziert oder allein dargestellt. Die Logos dürfen keine anderen Farben haben als jene auf diesem Markenportal angegebenen Brandfarben plus Schwarz oder Weiss. Es ist darauf zu achten, dass die Farbwahl des Logos eine gute Lesbarkeit gewährleistet. Das Logo hat immer eine Deckkraft von 100% und darf nicht gerastert und transparent angewendet werden.